Vorlage
Das Buch Wie wollen wir leben veranschaulicht am Beispiel zahlreicher Initiativen, dass Resignation die falsche Antwort auf die gegenwärtigen Herausforderungen ist. Vielmehr gibt es im Kleinen immer wieder grosse Hoffnung. Der Verein Gemeinwohl und Gemeinsinn unterstützt das Buch, weil es beispielhaft zeigt, wie Verbesserungen möglich sind.
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Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Die Welt steht vor gewaltigen Herausforderungen – doch es gibt Wege in eine bessere Zukunft. Dieses Buch zeigt mutige Ansätze und macht Hoffnung auf Veränderung.

Die Welt ist aus den Fugen, und niemand weiss, wie sie ins Lot gebracht werden könnte. Gerade in den Ländern des reichen Nordens fehlen Rezepte, weil es am Mut und der Einsicht fehlt, Neues zu wagen. Diese Ohnmacht ist zum Verzweifeln. Es ist Zeit, der Hoffnung Platz zu geben. Denn der Mensch vermag weit mehr, als man ihm zutraut – wenn man ihn denn lässt. Dabei geschieht viel, was zukunftsweisend ist. Es sind mal neue, mal verschüttete, wieder freigelegte Pfade.
Darauf richtet dieses Buch seinen Fokus, vom genossenschaftlichem Handwerk über das Zusammenleben der Generationen bis zur Care Wirtschaft: ein bunter, anregender Blumenstrauss der Hoffnung. Darüber hinaus wird in einem Essay am Beispiel der Zukunftsdiskussion um die Landwirtschaft ergründet, was schief läuft in der Ernährung– und warum es das tut. Ein Zukunftsgespräch mit zwei optimistischen Menschen und Zukunftsforschern um die Frage, ob es sich lohnt, an das Gute zu glauben, rundet das Buch ab.

Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Die NPO Kovive mit Sitz in Luzern setzt sich lange schon dafür ein, das Leben von armutsbetroffenen Kindern und Familien zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Potenziale zu entfalten. Zu den Entlastungen gehört die Organisation von Feriencamps, die der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn unterstützt.

Das Leben von benachteiligten und armutsbetroffenen Familien ist eine grosse psychische und finanzielle Belastung. Dank den zwei Kovive-Förderangeboten (individuelle Betreuungsangeboten und Camps mit sozialpädagogischen Förderimpulsen) erhalten betroffene Familien Unterstützung und Entlastung. Die ist notwendig: Die Eltern können ihren Kindern oft den Zugang zu essenziellen gesellschaftlichen Angeboten nicht finanzieren. Das breite Angebot an Freizeitaktivitäten in der Schweiz bleibt ihnen verschlossen. Dabei geht es nicht nur um Fun, sondern um kompetenzerweiternde Angebote im sozialen oder kulturellen Bereich oder im Sport. In der Folge erleben diese Kinder weniger Begleitung und Förderung und erfahren oft soziale Ausgrenzung. Das führt zu Vertrauensverlust in sich selbst und anderen gegenüber. Jedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle, unbeschwerte und fördernde Kindheit. Ein Lichtblick sind deshalb die Camps.

Kovive führt jährlich zwischen 15–20 Camps für armutsbetroffene und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 7–15 Jahren durch. Die Camps werden zu verschiedenen Themen entsprechend den Altersgruppen gestaltet. Die Kinder können in ihrem gewählten Ferienlager auf spielerische Art neue Kompetenzen erlangen. Das Programm beinhaltet immer einen pädagogischen und auch sozial fördernden Aspekt, in dem die Kinder grundlegende positive Lebenserfahrungen sammeln dürfen. Freundschaften werden neu geknüpft und auch der Umgang mit der Natur und den Tieren stehen im Zentrum.
Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Rund 6.000 jesidische Familien leben nach ihrer Flucht vor dem IS noch immer in Flüchtlingslagern im Irak. Ein Projekt will ihnen mit dem Bau von Wohnhäusern eine Rückkehr in die Heimat ermöglichen – und damit Hoffnung auf ein neues Leben geben.
Seit Ihrer Flucht vor dem islamischen Staat zwischen 2014 und 2017 leben rund 6‘000 jesidische Familien in Flüchtlingslagern im kurdischen Autonomiegebiet des Irak. Nach den schweren traumatischen Erfahrungen fanden sie in den Camps Schutz und die Deckung ihrer Grundbedürfnisse. Auch für Gesundheitsversorgung und die schulische Ausbildung wird gesorgt.
Die kurdische Region ist aber arm und der Druck wächst, die Flüchtlingslager s zu verlassen, zumal die Jesiden nicht als echte Iraker betrachtet werden. Das Projekt möchte deshalb den Jesiden mit dem Bau von Wohnhäusern die Rückkehr in ihre Heimat ermöglichen. Im von der Kirchgemeinde in Teufen-Bühler AR initiierten Projekt der Kurdistanhilfe werden 3-Raum-Häuser mit Küche und Bad für maximal sechs Personen erstellt. Die Häuser werden in Borek ebenfalls in der autonomen Republik Kurdistan (Irak) gebaut. Auch wenn die Region nicht ganz konfliktfrei ist, finden dort keine Kämpfe statt. Die Sicherheit der Bevölkerung ist nach heutigem Stand gewährleistet. Die Gesamtkosten für 20 Häuser betragen 300‘000 Dollar. Der lokale Partner vor Ort heisst Barzani Charity Foundation. Die Stiftung gewährleistet auch den korrekten Einsatz der Gelder. Für diese geschundene Bevölkerungsgruppe bedeutet ein Haus mehr als nur Schutz hinter vier Wänden. Ein Haus ist ein Symbol für die Rückkehr zur Normalität nach den traumatischen Erlebnissen und der Kontrolle der IS, die ihre exzessive Brutalität noch mehr an Jesiden als an anderen Volksgruppen ausgelassen hatte. Deshalb ist diese Volkgruppe besonders fragil und schutzbedürftig. Um ihre Zukunftshoffnung zu stärken unterstützt der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn den Hau eines Modellhauses.


Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Gemeinsinn ist unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – doch er gerät zunehmend unter Druck. Während Engagement wichtiger denn je wird, stellen moderne Lebensrealitäten und Arbeitsbelastungen neue Herausforderungen an die Freiwilligenarbeit. Ist eine Neudefinition der Gemeinnützigkeit nötig?
Der Gemeinsinn ist der wichtigste Bestandteil jenes Klebers, der die verschiedenen Teile der Gesellschaft zusammenhält. Doch er ist in Gefahr – dies zeigen mehrere Umfragen und Studien. Und auch auf der weltpolitischen Ebene wächst der Eigennutz auf alarmierende Weise. Doch wenn jedes Land, jeder Region, Kommune oder jeder Mensch nur noch die eigenen Interessen im Blick hat, ist die Zukunft schon verspielt, bevor sie angefangen hat.
Untersuchungen zeigen allerdings auch, dass die meisten befragten Personen den Gemeinsinn sehr wichtig finden. Doch der wachsende Druck der Arbeitswelt, aufwändige Hobbies und die daraus resultierende sinkende Bereitschaft zum Engagement zugunsten der Gesellschaft werfen grundsätzliche Fragen auf. Muss Gemeinnützigkeit neu gedacht werden? Verschiebt sie sich hin zu kurzen, abgeschlossenen Projekten? Denn solche Aktionen, z.B. Crowd-Funding zugunsten einer KITA oder einer Solaranlage im Altersheim boomen. Gemeinnützigkeit braucht einen langen Atem, die Bereitschaft, von der Kurzstrecke zum Marathon zu wechseln. Muss man dies besser bewerben? Müssten sich Vereine zu gemeinsamen Aktionen zusammenzuschliessen, anstatt sich beim Anwerben neuer Mitglieder zu konkurrieren?
Das Buch bietet einen historischen Überblick: von der Pflicht zur christlichen Nächstenliebe hin zur Gemeinnützigkeit. Dazu gehören auch ein kurzer philosophiegeschichtlicher Abriss und die Begründung,

warum eine Professionalisierung der Gemeinnützigkeit nötig war. Wobei die Professionalisierung nicht falsch verstanden werden darf. Es waren Freiwillige, aber nicht mehr nur Kirchenangehörige, die sich mehr und mehr und immer zuverlässiger engagierten. Ein Blick auf heutige Zahlen zeigt, dass sich noch immer viele freiwillig engagieren. Das ist auch notwendig, denn in Zeiten des Klimawandels und sinkender Staatseinnahmen wird das persönliche Engagement jedes Menschen an Bedeutung gewinnen.
Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert mit einem Druckkostenzuschuss das Buch, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
viele Freiwillige setzen sich in Projekten für Mensch in wirtschaftlicher und finanzieller Notlage ein und der Verein Gemeinwohl und Gemeinsinn möchte dieses Engagement unterstützen.
Freiwillige Engagierte setzen sich häufig für bessere Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen ein. Dieses Engagement wird im Zuge des Klimawandels noch an Bedeutung gewinnen.
Denn Freiwilligenorganisationen machen auch auf Ungerechtigkeiten und Gewalt aufmerksam.
Ausstellung «Unser täglich Brot»
Wie ernähren wir die Welt von morgen? Die Wanderausstellung «Unser täglich Brot» regt zum Nachdenken über Ernährung, Landwirtschaft und globale Herausforderungen an – informativ, spielerisch und sinnlich.
10 Milliarden Menschen werden 2050 die Erde bevölkern. Sie zu ernähren ist eine der grössten Herausforderung der Menschheit. Das «täglich Brot» ist für eine Milliarde Menschen kaum mehr als eine Notration. In den reichen Ländern schlagen sich immer mehr Menschen wegen Fehlernährung mit gesundheitlichen Problemen herum. Dieses tägliche Brot enthält zu viel Fleisch und zu viel Fett. Die Ausstellung soll das Bewusstsein zum Thema Ernährung schärfen.
Die Wanderausstellung «Unser täglich Brot» möchte einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung und -erweiterung für ein vielschichtiges Thema leisten. Sie möchte nicht moralisieren oder den Mahnfinger erheben, sondern informieren, nachdenklich stimmen und befähigen, eigene Entscheidungen zu fällen. Sie erhebt den Anspruch, das Thema «Unser täglich Brot in seiner ganzen Vielschichtigkeit zu präsentieren: informativ, lehrreich, sinnlich, spielerisch und hintergründig. Das Publikum, vom Kind bis zum Greis, ist dabei stets zur Mitwirkung eingeladen. Ein spezielles Angebot richtet sich an Schulen. Gezeigt werden soll die Wanderausstellung in mittelgrossen Städten und in Museen.
Kern der Ausstellung sind eine noch offene Anzahl Säulen mit jeweils drei doppelseitigen Tafeln, die in einem Winkel von 120 Grad zueinander angeordnet sind, ähnlich dem Stern der Automarke Mercedes. Inhaltlich geht es um die Geschichte der Ernährung, den lokalen Bezug bis hin zu den Hungersnöten im 19. Jahrhundert und vor allem Fragen zur modernen Landwirtschaft:
Biologischer versus konventionellen Landbau, Agrarökologie versus regenerative Landwirtschaft, Esskultur, Ernährung und Politik, Biodiversität, sowie Ernährung und Gesundheit. Zudem wirft die Ausstellung einen Blick am Beispiel der Olive auf die Wirtschaft und die Globalisierung der Lebensmittelproduktion. Schliesslich wendet sie sich noch Zukunftsfragen im Zusammenhang mit der Ernährung zu.



Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert die Ausstellung, weil sie mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Sie wirkt aufklärerisch bei einem der wichtigsten Themen unserer Zeit. Bei kaum einem anderen Thema gibt es so viel Widersprüchliches wie bei der Ernährung. Die aufklärerische Ausstellung macht auch auf Fehlentwicklungen in diesem Bereich aufmerksam.
Der Klimawandel mit seiner ungerechten Lastenverteilung wird auch vor der Lebensmittelproduktion nicht Halt machen. Die Ausstellung macht darauf aufmerksam und zeigt Wege auf, wie es besser geht.
Gemeinsames Essen ist nicht nur völkerverbindend und friedensfördernd. Es schafft Kontakte und öffnet den Horizont.
Eine Kita für Douala in Kamerun
Donner Espoir (Hoffnung schenken) ist eine junge Non-Profit-Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, in einem Pilotprojekt eine, in einem späteren Schritt mehrere Kitas zu betreiben.
Bei Donner Espoir arbeiten im Vorstand AfrikanerInnen und SchweizerInnen zusammen. Präsidentin Agathe Schilter hat ihre Jugend in Douala verbracht. Sie lebt in der Schweiz und baute bereits einmal eine Berufsschule für Mädchen in der Region der Isu, einer englischen Sprachminderheit in Kamerun auf. Diese Schule, zirka 300 Kilometer nördlich von Douala, wurde in den Bürgerkriegswirren der letzten Jahre zerstört. Die Unruhen haben zahlreiche Menschen in die Flucht getrieben. Viele Mütter sind mit ihren Kindern sind in Douala gestrandet. Sie leben dort unter prekärsten Bedienungen am Rande der Gesellschaft. Von Entwicklungschancen und ausreichender Ernährung für ihre Kinder kann keine Rede sein. Damit diese sich gut entwickeln, ist eine Kindertagesstätte nötig, wo sie spielen und sich erholen können, wo ihr Geist geweckt und ihr Hunger gestillt wird.
Die Kita wird bis September 2023 als Kleingruppe im Rahmen eines Pilotprojektes geführt. Danach soll sie spätestens ab 2024 eine reguläre Kita mit Gemüsegarten, einer Küche mit gesunden biologischen Mahlzeiten sowie medizinischer Versorgung für Mütter und Kinder werden. Und vor allem soll sie ein Ort des Spielens, eine Oase des Friedens und der Versöhnung sein.


Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:

Die Welt ist aus den Fugen, und niemand weiss, wie sie ins Lot gebracht werden könnte. Gerade in den Ländern des reichen Nordens fehlen Rezepte, weil es am Mut und der Einsicht fehlt, Neues zu wagen. Diese Ohnmacht ist zum Verzweifeln. Es ist Zeit, der Hoffnung Platz zu geben. Denn der Mensch vermag weit mehr, als man ihm zutraut – wenn man ihn denn lässt. Dabei geschieht viel, was zukunftsweisend ist. Es sind mal neue, mal verschüttete, wieder freigelegte Pfade.
Darauf richtet dieses Buch seinen Fokus, vom genossenschaftlichem Handwerk über das Zusammenleben der Generationen bis zur Care Wirtschaft: ein bunter, anregender Blumenstrauss der Hoffnung. Darüber hinaus wird in einem Essay am Beispiel der Zukunftsdiskussion um die Landwirtschaft ergründet, was schief läuft in der Ernährung– und warum es das tut. Ein Zukunftsgespräch mit zwei optimistischen Menschen und Zukunftsforschern um die Frage, ob es sich lohnt, an das Gute zu glauben, rundet das Buch ab.
Der Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn fördert dieses Projekt, weil es mehrere der vom Vorstand definierten Kriterien erfüllt:
Mit Sitz in St.Gallen
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.
2. Zweck
Der Verein bezweckt in gemeinnütziger Weise die Förderung des Gemeinwohls und des Gemeinsinns im Sinne einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Gesellschaft, die fähig und kompetent ist, die Herausforderungen anzugehen.
Zur Erreichung dieser Ziele initiiert der Verein eigene Projekte oder unterstützt Vorhaben, die der Erreichung dieser Ziele dienen. Die entsprechenden Projekte können in der Schweiz oder im Ausland realisiert werden. Ein Engagement im Ausland kommt allerdings nur im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in Frage und untersteht einer engen externen Kontrolle.
Der Zweck des Vereins Gemeinsinn und Gemeinwohl kann durch kulturelle, soziale und publizistische Projekte gefördert werden, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Entsprechend können diese auch vom Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn unterstützt werden.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Der Verein ist befugt, Zuwendungen aller Art, insbesondere für die Verwendung in bestimmten Projekten, entgegenzunehmen.
Der Verein kann Kooperationen eingehen zur Förderung des Zweckes, soweit dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht beeinträchtigt wird. Kooperationen sind der Generalversammlung zur Genehmigung mit einfachem Mehr vorzulegen.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person kann werden, wenn auf eine Wahrnehmung des Stimmrechts bewusst verzichtet wird.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
6. Austritt und Abschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann diesen anfechten und an die Generalversammlung rekurrieren.
Die Generalversammlung entscheidet nach erfolgter Diskussion mit einfachem Mehr.
Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht zur persönlichen Argumentation an der Versammlung. Die Redezeit kann durch den Vorstand limitiert werden auf mindestens 10 Minuten. Das ausgeschlossene Mitglied hat kein Stimmrecht in der Versammlung.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
8. Die Generalversammlung/Jahresversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühjahr statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder spätestens drei Wochen im Voraus schriftlich vom Vorstand eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
Alle übrigen Aufgaben obliegen dem Vorstand.
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
Die Generalversammlung findet in Präsenz statt. Bei ausserordentlichen Lagen kann der Vorstand eine briefliche oder digitale Durchführung beschliessen.
Die Anpassung der Statuten kann nur in Präsenz oder brieflich erfolgen. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens einberufenen Versammlung erfolgen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten / der Präsidentin, dem Kassier / der Kassierin und dem Aktuar / der Aktuarin. Maximal besteht der Vorstand aus sieben Personen.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des direkt gewählten Präsidiums selbst.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Entscheidungen des Vorstandes sind mit einem einfachen Mehr der Sitzungsanwesenden gültig. Bei gleicher Stimmzahl gibt die Präsidentin/der Präsident den Stichentscheid. Dies gilt für sämtliche Formen der Beschlussfassung.
10. Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren / Rechnungsrevisorinnen, von denen mindestens eine Person kein Vereinsmitglied sein darf, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
11. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten / der Präsidentin zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
Wird die Abstimmung brieflich durchgeführt, so gelten drei Viertel der eingegangenen rechtsgültigen Stimmabgaben als erforderliches Mehr. Der Vorstand als Gesamtgremium protokolliert und überwacht die Feststellung der eingegangenen Abstimmungsunterlagen, deren Rechtsgültigkeit und das Ergebnis. Die Öffnung der Stimmumschläge erfolgt erst nach Feststellung der Anzahl eingegangener Abstimmungsunterlagen. Vereinsmitglieder haben das Recht die Teilnahme an der Feststellung zu verlangen. Der Vorstand legt die Meldefrist und Form mit der Ansetzung der brieflichen Abstimmung fest.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Wird die Auflösung beschlossen, so ist die Liquidation vom Vorstand durchzuführen, wenn die Vereinsversammlung nicht besondere Liquidatoren ernennt.
Das nach Bezahlung aller Schulden und sonstiger Abgaben und nach Begleichung anderweitiger Verpflichtungen verbleibende Reinvermögen fällt an den Verein Saiten, St. Gallen. Sofern der Verein Saiten bei Beendigung der Liquidation nicht mehr existieren sollte oder nicht mehr steuerbefreit ist, fällt das Restvermögen an eine andere steuerbefreite Organisation oder juristische Person mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung und Sitz in der Schweiz, oder an das Gemeinwesen.
Wird die Auflösung des Vereins verlangt, so ruft der Vorstand zu Eingabe von Anträgen zur Benennung von Liquidatoren vor. Er kann der Versammlung selber Liquidatoren vorschlagen.
Der Vorstand klärt im Vorfeld zur Auflösungsversammlung verbindlich ab, ob der Verein Saiten als Empfänger des Reinvermögens in Frage kommt. Ist dies nicht der Fall, legt er der Auflösungsversammlung eine Auswahl von bis zu drei alternativen Empfängern des Reinvermögens vor. Den Mitgliedern kommt das Vorschlagsrecht für weitere Empfänger zu.
Die Versammlung entscheidet mit absolutem Mehr für einen Empfänger. In der Abstimmung können mehrere Stimmen abgegeben werden. Es werden bei Bedarf mehrere Abstimmungsgänge durchgeführt. Stehen mehr als drei Vorschläge zur Abstimmung, so gehen nur die drei Vorschläge mit den meisten Stimmen in die nächste Runde, bei Stimmengleichheit werden die entsprechenden Vorschläge allesamt in die nächste Runde genommen.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen die Statuten vom September 2021 und treten am 24. Februar 2023 in Kraft.
Die Präsidentin
Susanne Ganzoni

Der Aktuar
Martin Arnold


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