Unterstützung von Projekten
Kriterien
- Projekte von juristischen Personen müssen als gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit sein.
- An Einzelpersonen werden Beträge geleistet, wenn diese «bedürftig» sind und sie ihre gemeinnützige Arbeit nicht selber finanzieren können.
- Der für ein Projekt eingegebenen Finanzierungsplan darf die Kosten geleisteter Arbeit zu einem marktüblichen Preis berücksichtigen. Diese Tätigkeit ist zumindest zu 25 Prozent als Eigenleistung zu erbringen.
Bitte füllen Sie das verlinkte Formular aus und senden Sie es mit den nötigen Beilagen an den Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn, Neugasse 30, 9000 St. Gallen.
Oder senden Sie die vollständigen Dokumente per Mail an: anfrage@gemeinwohl-und-gemeinsinn.ch